Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten

Wenn Sie ein Zimmer bzw. eine Ferienwohnung bestellen, bitte beachten: Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge, kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers bzw. der Wohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Dies gilt auch für Ferienwohnungen.
  5. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer und Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  6. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.